1. Grundlage für die Erstellung und/oder Einrichtung von Software und/oder individuellen Entwicklungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Ottmann+Hagler OG gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden (z.B. öffentlich erreichbare Website) gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert an Ottmann+Hagler OG zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
3. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Software.
4. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich bzw. nicht mit einem für beide Seiten vertretbaren Aufwand ausführbar ist, ist Ottmann+Hagler OG verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann Ottmann+Hagler OG die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Ottmann+Hagler OG berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Ottmann+Hagler OG angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.
5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung von Programmen (z.B. Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzt durchzuführen.
6. Die Inbetriebnahme auf der mit dem Kunden gewählten Infrastruktur gilt als Lieferung der Leistung an den Kunden.
7. Ottmann+Hagler OG gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem bzw. der vorliegenden Serverkonfiguration zum Zeitpunkt der Lieferung genutzt wird.
8. Ottmann+Hagler OG ist berechtigt, die zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung verwendeten Programme oder Programmteile (insbesondere Plugins von Dritten) nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung im Echtbetrieb zu erwarten ist.
9. Voraussetzung für etwaige Fehlerbeseitigung ist, dass
10. *) der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für Ottmann+Hagler OG bestimmbar ist; *) der Kunde Ottmann+Hagler OG alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; *) der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software oder Betriebssystem- bzw. Serverkonfigurationen vorgenommen hat;
11. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Ottmann+Hagler OG gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
12. Ferner übernimmt Ottmann+Hagler OG keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
13. Die Durchführung von Fehlerbehebung, Wartung und Support durch Ottmann+Hagler OG erfolgt, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, in den Geschäftsräumen von Ottmann+Hagler OG innerhalb der normalen Arbeitszeit von Ottmann+Hagler OG. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Ottmann+Hagler OG ist berechtigt, hierfür auch Dritte heranzuziehen.